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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.01.2017 - 5 U 21/16   

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OLG Hamm, 12.01.2017 - 5 U 21/16 (https://dejure.org/2017,1661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.01.2017 - 5 U 21/16 (https://dejure.org/2017,1661)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 5 U 21/16 (https://dejure.org/2017,1661)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei

  • rechtsportal.de

    ZPO § 240
    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.2009 - XI ZR 519/07

    Aufhebung eines auf eine nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2017 - 5 U 21/16
    Insbesondere kann auch die Entscheidung des Berufungsgerichts während der Unterbrechung erfolgen (vgl. Zöller, 31. Aufl. 2016, § 250 Rn. 10; BGH, Versäumnisurteil vom 27. Januar 2009 - XI ZR 519/07, Rz. 13 = MDR 2009, 583).

    Er besteht unabhängig davon, ob dem entscheidenden Gericht die den Verfahrensfehler auslösende Tatsache, hier die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, bekannt war (BGH, NZI 2009, 783, 784, Tz. 12).

  • OLG Oldenburg, 22.02.2005 - 2 U 97/04

    Unterbrechung eines Verfahrens wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2017 - 5 U 21/16
    Die Sache war zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht in analoger Anwendung von § 538 II ZPO zurückzuverweisen (LAG München, BeckRS 2009, 61900; OLG Oldenburg, MDR 2005, 836).

    Soweit dies von einem Antrag abhängen sollte (zweifelnd: OLG Oldenburg MDR 2005, 836), ist ein entsprechender Antrag von beiden Parteien gestellt worden.

  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2017 - 5 U 21/16
    Auf eine Kenntnis des Gerichts vom Unterbrechungsgrund kommt es nicht an (BGH, Urt. v. 16. Januar 1997, Az.: IX ZR 220/96 - juris Rn. 11).
  • LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 54/07

    Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2017 - 5 U 21/16
    Die Sache war zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht in analoger Anwendung von § 538 II ZPO zurückzuverweisen (LAG München, BeckRS 2009, 61900; OLG Oldenburg, MDR 2005, 836).
  • OLG Hamm, 13.01.2011 - 17 U 98/10

    Wirksamkeit eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.01.2017 - 5 U 21/16
    Für solche Fallkonstellationen kann eine vor Insolvenzeröffnung erteilte Prozessvollmacht abweichend von § 117 InsO als fortbestehend behandelt werden (OLG Hamm, Urteil vom 13. Januar 2011 - 17 U 98/10 -, juris Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 12 U 121/20

    Verfahrensunterbrechung infolge der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Relative

    Es kommt auch nicht darauf an, ob die sonstigen Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 ZPO vorliegen, weil ein unbehebbarer Verfahrensmangel vorliegt und das Gesetz insoweit eine ungewollte Regelungslücke enthält (vgl. OLG Hamm BeckRS 2017, 100355 Rn. 15; OLG Schleswig NJW-RR 2008, 735, 738; OLG Koblenz OLGR 2007, 514, 515 jeweils m.w.N.; BeckOK ZPO/Jaspersen, 42. Edition, § 249 Rn. 18).
  • LG Oldenburg, 30.03.2022 - 5 S 386/21

    Differenzierung zwischen Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung im

    In entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 2 ZPO ist das erstinstanzliche Urteil aufzuheben und an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. zur Herleitung der Analogie OLG Oldenburg, Urteil vom 22.02.2005 - 2 U 97/04 -, juris, Rn. 10; ebenso OLG Hamm, Urteil vom 12.01.2017 - 5 U 21/16 -, juris, Rn. 16; Greger, in: a. a. O.).
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   OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 21/16   

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OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08.02.2017 - 5 U 21/16 (https://dejure.org/2017,30225)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 5 U 21/16 (https://dejure.org/2017,30225)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.01.2013 - XI ZR 22/12

    Ordentliche Kündigungsrecht der privaten Banken

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 21/16
    Zu den allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört, dass in erster Linie der von den Parteien gewählte Wortlaut und der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 15.01.2013 - XI ZR 22/12 - NJW 2013, 1519).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 52/08

    Grundstücksmiete: Verjährungsfrist für Vermieteransprüche wegen Verschlechterung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 21/16
    Die anhand dieser Grundsätze durchgeführte Auslegung bestimmt den Inhalt eines Prozessvergleiches, der aufgrund seiner materiell-rechtlichen Wirkung im Sinne von § 779 BGB das ursprüngliche Schuldverhältnis entsprechend diesem Auslegungsinhalt ändert (BGH, Urt. v. 23.06.2010 - XII ZR 52/08 - NJW 2010, 2652).
  • BGH, 25.04.2014 - LwZR 2/13

    Berufung in Landpachtsachen: Ordnungsgemäße Besetzung des Oberlandesgerichts als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 21/16
    Vorstellungen der Parteien gehen diesem ermittelten Inhalt der gewählten Begriffe nur dann vor, wenn sie übereinstimmend sind (BGH, Urt. 25.04.2014 - LwZR 2/13 - AUR 2014, 263).
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 193/94

    Beweislast bei Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 08.02.2017 - 5 U 21/16
    Richtigkeit für sich, muss derjenige, der ein vom Wortlaut und objektiven Sinn abweichendes Verständnis der Erklärenden geltend macht, den abweichenden Willen dartun und nachweisen (BGH, Urt. v. 31.05.1995 - VIII ZR 193/94 - NJW 1995, 3258).
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